Mietausfallversicherung

Gothaer Mietausfallversicherung
Sicherheit für Ihr Unternehmensgebäude
Als Eigentümer von gewerblich genutzten und vermieteten Gebäuden kann Ihr Gebäude durch einen versicherten Sachschaden so in Mitleidenschaft gezogen werden, dass Sie die Räume vorläufig nicht mehr vermieten oder selbst nutzen können. Mit unserer Mietausfallversicherung decken Sie den entstehenden Mietverlust oder Nutzungsausfall finanziell ab.
- Für gewerblich genutzte Gebäude, die vermietet oder selbst genutzt werden
- Mietausfall oder Nutzungsausfall in Höhe des ortsüblichen Mietwertes
- Inklusive fortlaufender Nebenkosten
Weitere Informationen zur Gothaer Mietausfallversicherung
Für wen ist die gewerbliche Mietausfallversicherung geeignet?
Die gewerbliche Mietausfallversicherung, auch Mietverlustversicherung genannt, ist für Eigentümer von gewerblich genutzten Gebäuden geeignet, die vermietet oder selbst genutzt werden.
Was ist bei der gewerblichen Mietausfallversicherung versichert?
Bei der gewerblichen Mietausfallversicherung sind der Mietausfall oder Nutzungsausfall in Höhe des ortsüblichen Mietwertes bei Selbstnutzung und die fortlaufenden Nebenkosten, wie zum Beispiel Grundsteuer oder Müllabfuhr, versichert.
Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?
Wir versichern – soweit mit Ihnen vereinbart – einen Mietausfall, verursacht durch Sachschäden am Gebäude durch:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen
Welche Gefahren und Schäden sind nicht abgedeckt?
Nicht versichert bei der gewerblichen Mietausfallversicherung sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben und Vorsatz des Versicherungsnehmers. Ferner sind u. a. nicht versichert:
- Im Baustein Feuerversicherung: Nutzwärmeschäden, Sengschäden
- Im Baustein Leitungswasserversicherung: Plansch- oder Reinigungswasser, Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen, Schwamm
- Im Baustein Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
- Im Baustein Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut
Wo gilt die gewerbliche Mietausfallversicherung?
Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Versicherungswert ist:
- Für vermietete Räume der Bruttojahresmietwert
- Für selbstgenutzte Räume der ortsübliche Jahresmietwert
Was erhalten Sie im Schadensfall?
Sie erhalten im Schadensfall schnell und unkompliziert den entstandenen Mietverlust bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens für die Dauer von zwölf Monaten. Eine Verlängerung auf 24 Monate ist möglich.
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